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   VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13   

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https://dejure.org/2014,1457
VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13 (https://dejure.org/2014,1457)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.01.2014 - 9 B 2184/13 (https://dejure.org/2014,1457)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 9 B 2184/13 (https://dejure.org/2014,1457)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
    Für eine "vorsorgliche" Anwendung des Störungsverbotes, wie Frau B... sie vor dem Hintergrund fehlender Auswirkungsuntersuchungen für erforderlich hält (vgl. S. 3 unten der Stellungnahme vom 14. Januar 2014, Bl. 824 Gerichtsakte), ist kein Raum; die zuständige Behörde muss sich nicht etwa Gewissheit darüber verschaffen, dass durch das Vorhaben keine Beeinträchtigungen auftreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 -, juris Rdnr. 45).
  • VG Bremen, 02.04.2014 - 1 K 920/12
    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
    Wegen der von dem Antragsteller dagegen erhobenen Bedenken hat das Verwaltungsgericht auf die Antragserwiderung des Antragsgegners vom 15. Oktober 2013 (Bl. 143 Rückseite Gerichtsakte) und die Stellungnahme des Büros E... vom 14. Oktober 2013 (Bl. 572 ff. Gerichtsakte zu 1 K 920/12.GI) Bezug genommen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 11 S 20.11

    Keine Sperrung des Mauerwegs am Westufer des Groß Glienicker Sees durch

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
    Darauf, ob die angeführten Gründe die Anordnung des Sofortvollzugs tatsächlich tragen, kommt es im Hinblick auf § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht an (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Februar 2008 - 9 B 101/08 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - OVG 11 S 20.11 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 2 W 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 351 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 1994 - 10 S 1017/94 -, NVwZ-RR 1994, 625 ff.).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
    12 Auch aus der in der Beschwerdebegründung angeführten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 -, juris) lässt sich die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf die streitgegenständlichen Windenergieanlagen nicht herleiten.
  • VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
    Zudem haben die Lärmauswirkungen im Zusammenhang mit den einzelnen Tierarten Berücksichtigung gefunden; im Übrigen hat der Senat sich in einem von einem privaten Anwohner des streitgegenständlichen Vorhabens geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 26. September 2013 (Aktenzeichen 9 B 1674/13) ausführlich mit dem in der angefochtenen Genehmigung enthaltenen Brandschutzkonzept auseinandergesetzt und der Beschwerde auch insoweit den Erfolg versagt.
  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 2 W 39/06

    Aussetzung eines erst nach langem Zuwarten erklärten Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
    Darauf, ob die angeführten Gründe die Anordnung des Sofortvollzugs tatsächlich tragen, kommt es im Hinblick auf § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht an (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Februar 2008 - 9 B 101/08 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - OVG 11 S 20.11 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 2 W 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 351 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 1994 - 10 S 1017/94 -, NVwZ-RR 1994, 625 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1994 - 10 S 1017/94

    Duldung von geologischen Untersuchungen eines möglichen Abfalldeponiestandortes

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
    Darauf, ob die angeführten Gründe die Anordnung des Sofortvollzugs tatsächlich tragen, kommt es im Hinblick auf § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht an (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Februar 2008 - 9 B 101/08 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - OVG 11 S 20.11 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 2 W 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 351 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 1994 - 10 S 1017/94 -, NVwZ-RR 1994, 625 ff.).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
    Nehmen sie einen nach aktuellem Erkenntnisstand fachwissenschaftlich vertretbaren Standpunkt ein, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris Rdnr. 66).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
    14 Das erstinstanzliche Gericht ist insoweit zu Recht davon ausgegangen, dass der Behörde bei der Frage, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG erfüllt ist, eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zuzuerkennen ist, die sich sowohl auf die Erfassung des Bestandes der geschützten Arten als auch auf die Bewertung der diesen im Falle einer Realisierung des Vorhabens drohenden Gefahren bezieht; die gerichtliche Kontrolle ist insoweit grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, juris Rdnrn. 14 ff. und vom 2. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rdnr. 202).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

    Der VGH Kassel (B. v. 28.01.2014 - 9 B 2184/13) verweist auf die Unterlage "Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Hessen", wonach ein Prüfbereich von sogar 6.000 m um eine WEA besteht; 1.000 m beträgt der Mindestabstand.
  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

    Bei der Prüfung, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt sind, ist der Genehmigungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zuzuerkennen, die sich sowohl auf die Erfassung des Bestandes der geschützten Arten als auch auf die Bewertung der diesen im Falle einer Realisierung des Vorhabens drohenden Gefahren bezieht (vgl. BVerwG, Urteil v. 21.11.2013, Az. 7 C 40.11 - juris; BVerwG, Urteil v. 27.06.2013, Az. 4 C 1.12 - juris; HessVGH, Beschluss v. 28.01.2014, Az. 9 B 2184/13 - juris).Die behördliche Einschätzungsprärogative hat zur Folge, dass die Annahmen der Genehmigungsbehörde einer nur eingeschränkten Kontrolle zugänglich sind.
  • VG Ansbach, 02.11.2015 - AN 11 K 15.00639

    Artenschutzrechtliches Tötungsverbot; Beurteilungsspielraum; Zum Kollisionsrisiko

    So habe auch der VGH Kassel (Beschluss vom 28.01.2014 - 9 B 2184/13) entschieden, dass wegen der Nachtaktivität des Uhus weder eine Raumnutzungsanalyse noch eine Bestimmung bevorzugter Nahrungsräume möglich sei.

    ii) Aus dem mehrfach zitierten Beschluss des VGH Kassel (v. 28.01.2014 - 9 B 2184/13 - juris) kann die Klägerseite ebenfalls nichts für sich herleiten.

    Ausweislich der Beschlussbegründung (VGH Kassel v. 28.01.2014 - 9 B 2184/13 - Rn 24 = juris) hat der VGH Kassel keine Lehrsätze über den Uhu aufgestellt, sondern dargelegt, warum die der Genehmigungsentscheidung zugrunde gelegte Ausübung der artenschutzrechtlichen Einschätzungsprärogative der Genehmigungsbehörde im dortigen Fall keinen Bedenken begegnet.

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